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Kosten

Honorar für Anamnese und Therapiekonzept

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.

Gesetzlich Krankenversicherte können die Kosten aber durch eine private Zusatzversicherung abdecken.

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen sie im Zweifelsfall vorher bei ihrer Krankenkasse nach. Denkbar sind verschiedene Varianten: Die private Krankenkasse kann nur einen Teil der Kosten übernehmen oder übernimmt die kompletten Kosten.

Die Kosten können aber ggf. als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Gerne bin ich Ihnen mit weiteren Informationen behilflich.

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Ich berechne das Honorar nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) 

  • Für die Erstanamnese braucht es viel Zeit (ca 90 bis 120 min) und beläuft sich in der Regel um die 70-120 Euro
  • für die anschließenden Behandlungen werden je nach Therapie 30 bis 90 min benötigt und das Honorar beläuft sich auf um die 35 bis 70 Euro.

Gerne besprechen wir dies gemeinsam. 

Für Kinder und Schüler wird ein Sonderhonorar berechnet.